Amtsangemessene Alimentation

Wir warten weiterhin auf eine Entscheidung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie bekannt führt der BSBD Schleswig-Holstein in Zusammenarbeit mit dem dbb beamtenbund und tarifunion, landesbund schleswig-holstein, einen Musterprozeß in Bezug auf die amtsangemessene Alimentation.

Hintergrund:

der fast vollständige Wegfall der Sonderzahlung, ist aus Sicht des BSBD mit dem Anspruch des Beamten auf eine angemessene Alimentation im Sinne des Art.33 Abs.5 GG unvereinbar"
Seit 2007 sind in Schleswig-Holstein die Sonderzahlungen drastisch reduziert bzw. gestrichen.
Dem Verwaltungsgericht Schleswig liegen folgende Anträge vor:

  • Zahlung der jährlichen Sonderzuwendung auf Basis der bis einschließlich 2006 geltenden Rechtslage
  • Feststellung, dass in 2007 eine verfassungswidrig zu geringe Besoldung gewährt wurde
  • Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit des Art. 4, §6 des Haushaltsstrukturgesetzes des Landes Schleswig-Holstein

Aktueller Sachstand

Das Verwaltungsgericht Schleswig hat sich dazu entschlossen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes abzuwarten und dann entsprechend zu urteilen - Das Bundesverfassungsgericht wird sich nach unserer Kenntnis im laufenden Jahr mit der

"Verfassungsmäßigkeit der Beamtenbesoldung"

beschäftigen.

Hierzu gehört in der Gesamtheit auch die Beihilfe. Im schleswig-holsteinischen Haushalt wurde am 01.01.2011 der Selbstbehalt angehoben; die Versorgungsempfänger arg gebeutelt. Im Zusammenwirken mit dem dbb landesbund s-h haben wir zum Widerspruch entsprechender Beihilfebescheide aufgerufen. Die Landesfinanzverwaltung hat darauf reagiert; Entscheidungen werden derzeit zurück gestellt da in dieser Sache sechs Verfahren vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht anhängig sind. Kläger sind Versorgungsempfänger, die Ruhegehalt aus den Besoldungsgruppen A11, A12 bzw. R1 erhalten.

Wir hoffen auf positive Entscheidungen!!

Anke Pöhls

BSBD Landesvorstand



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