Zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses aus der Einkommensrunde 2011 für den Beamtenbereich
Die Tarifeinigung vom 10.03.2011 sieht für die Tarifbeschäftigten der Länder neben der Gewährung einer Einmalzahlung in Höhe von 360 Euro eine Erhöhung der Entgelte um 1,5 % zum 01.04.2011 vor.
Eine weitere Anhebung um 1,9 % sowie eine anschließende Erhöhung von 17 Euro erfolgen ab dem
01.01.2012. Für Auszubildende beträgt die Einmalzahlung 120 Euro und sie erhalten ab 2012 einen Erhöhungsbetrag von 6 Euro.
Die Landesregierung hat nunmehr einen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem das Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich auf den Beamtenbereich übertragen werden soll.
Das bedeutet, dass die Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger 2011 eine
Einmalzahlung in der o.g. Höhe von 360 Euro erhalten, Anwärterinnen und Anwärter in Höhe
von 120 Euro.
Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger bekommen die Einmalzahlung in Höhe des jeweiligen Ruhegehaltssatzes.
Zum 01.04.2011 werden die Besoldungs- und Versorgungsbezüge um 1,5 % erhöht.
Zum 01.01.2012 erfolgt dann eine weitere Anhebung um 1,7 % sowie eine anschließende
Erhöhung um 17 Euro.
Zu beachten ist zum Erhöhungstermin 2012 für Beamtinnen und Beamte Folgendes:
Gegenüber dem Tarifbereich wird die Anpassung um 0,2 Prozentpunkte vermindert.
Dies beruht auf den Vorschriften zur Bildung einer Versorgungsrücklage ab 1999: Nach § 14 a BesG-ÜfSH sollte zur Bildung einer Versorgungsrücklage ab dem Jahr 1999 die jeweilige Anpassung der Besoldung und Versorgung um jeweils 0,2 % vermindert werden - bis zum Jahr 2017.
Durch das Versorgungsänderungsgesetzes von 2001 (Stichwort: Absenkung des Versorgungsniveaus von 75% auf 71,75% in acht Stufen) wurden - um Doppelbelastungen zu vermeiden - die Zuführungen zur Versorgungsrücklage für die Beamtinnen und Beamten
vorläufig ausgesetzt.
Nachdem in Schleswig-Holstein durch die Linearsteigerung im April 2011 nunmehr die
Vorgaben aus dem Versorgungsänderungsgesetz erfüllt werden, leben in der Folge die
Regelungen zur Bildung einer Versorgungsrücklage zur nächsten linearen Gehaltsanpassung, nämlich zum 01.01.2012, wieder auf.
Dies führt zur o.g. Verminderung um 0,2 Prozentpunkte.
Zusammenfassung und Bewertung:
Schleswig-Holstein hat mit anderen Ländern die Vorgaben aus dem Versorgungsänderungsgesetz (Absenkung des Versorgungsniveaus in acht Stufen) erfüllt.
Bei der Absenkung der Linearerhöhung am 1.1.2012 um 0,2 Prozentpunkte handelt es sich um eine danach nun wieder auflebende Rechtsfolge aus dem seit 1999 bestehenden Gesetz zur Bildung einer Versorgungsrücklage.
Die Wirkung der inhaltsgleichen Übertragung des Ergebnisses der Einkommensrunde 2011 ist natürlich aufgrund zahlreicher Faktoren (u.a. Steuerprogression, Zuführungen zur Versorgungsrücklage, Teilzeitbeschäftigung, etc.) jeweils individuell unterschiedlich.